Erläuterung zur Bestimmung des Beginns der Mondmonate
Die Bestimmung der Anfänge der Mondmonate gehört zu den wichtigen Angelegenheiten der islamischen Gesetzgebung (Scharia), da sie mit bedeutenden Gottesdiensten wie dem Fasten, der Pilgerfahrt (Hadsch) und anderen, an die Neumonde gebundenen عبادات verbunden ist.
In der heutigen Zeit ist eine Diskussion darüber entstanden, ob man sich bei der Feststellung des Beginns des Mondmonats auf astronomische Berechnungen verlassen darf.
Die maßgebliche Ansicht, gestützt auf den Qur’an, die Sunnah und den Konsens der rechtschaffenen Vorfahren (Salaf), lautet:
Der Beginn und das Ende des Monats werden ausschließlich durch die Sichtung des Neumondes (Hilal) oder durch die Vervollständigung auf dreißig Tage bestimmt.
Ibn Taymiyyah berichtete, dass es Konsens darüber gibt, dass das Verlassen auf astronomische Berechnungen eine irreleitende Neuerung (Bid‘ah) ist.
Die Gelehrten sind sich einig, dass Fastenbeginn und -ende durch Sichtung bestimmt werden – nicht durch Berechnung.
Beweise folgen:
Erstens: Der Beweis aus dem Qur’an
Allah, der Erhabene, sagt: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“ (Sure Al-Baqarah: 189)
Der Aspekt der Beweisführung:
Allah, der Erhabene, hat die Neumonde zu Zeitbestimmungen für die Menschen gemacht, was bedeutet, dass das Erscheinen des Neumondes das Zeichen ist, durch das der Beginn des Monats erkannt wird.
Ibn Kathir sagte in seinem Tafsir: „Das heißt, Allah hat sie zu Zeitbestimmungen für die Menschen gemacht bezüglich ihres Fastens, ihres Fastenbrechens, ihrer Pilgerfahrt und der Wartezeit ihrer Frauen.“
Zweitens: Die Beweise aus der Sunnah
Hadith von Ibn Umar (möge Allah mit beiden zufrieden sein):
Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und wenn er euch verborgen bleibt, dann schätzt ihn (bzw. vervollständigt die Zeit).“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
Der Aspekt der Beweisführung: Der Prophet ﷺ knüpfte das Fasten und das Fastenbrechen an die Sichtung des Neumondes.
Hadith von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
„Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und wenn er euch verborgen bleibt, dann vervollständigt die Zählung von Scha‘ban auf dreißig.“
Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
Der Aspekt der Beweisführung: Der Prophet ﷺ befahl, dass, wenn die Sichtung nicht möglich ist, der Monat auf dreißig Tage vervollständigt wird, und er erwähnte keine astronomische Berechnung.
Hadith von Ibn Umar (möge Allah mit beiden zufrieden sein): Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
„Wir sind eine lese- und schreibunkundige Gemeinschaft (Ummah); wir schreiben nicht und wir rechnen nicht. Der Monat ist so und so.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
Der Aspekt der Beweisführung: Der Prophet ﷺ erklärte, dass die Kenntnis über den Beginn des Monats entweder durch die Sichtung oder durch die Vervollständigung der Zählung erlangt wird.
Drittens: Die Aussagen der Gelehrten
Ibn Taymiyyah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nach Übereinkunft der Salaf nicht erlaubt, sich bei der Bestätigung des Neumondes auf Berechnung zu verlassen.“ (Majmu‘ al-Fatawa 25/132)
Ibn Hadschar al-Asqalani sagte: „Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass das Urteil an die Sichtung geknüpft ist und nicht an die Berechnung.“ (Fath al-Bari 4/127)
Abdul Aziz ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die Pflicht ist es, sich auf die Sichtung oder die Vervollständigung der Zählung zu verlassen und nicht auf die astronomische Berechnung.“ (Majmu‘ Fatawa Ibn Baz 15/74)
Zusammenfassung
Aus den religionsrechtlichen Beweisen und den Aussagen der Mehrheit der Gelehrten wird deutlich, dass die Feststellung des Beginns der Mondmonate durch eine von zwei Angelegenheiten erfolgt: Die Sichtung des Neumondes.
Die Vervollständigung der Zählung des Monats auf dreißig Tage. Was die astronomische Berechnung betrifft, so wird sich weder zur Verneinung noch zur Bestätigung darauf verlassen, und der Maßstab in all dem ist die gesetzlich festgelegte visuelle Sichtung.
Allah, der Erhabene, sagt: „Und wer sich dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt – den werden Wir dem überlassen, dem er sich zugewandt hat, und werden ihn in der Hölle brennen lassen; und schlimm ist das Ende.“ (An-Nisa: 115)
Und der Erhabene sagt: „So sollen diejenigen, die sich seinem Befehl widersetzen, sich davor hüten, dass sie eine Versuchung (Fitnah) trifft oder dass sie eine schmerzhafte Strafe trifft.“ (An-Nur: 63)