1 – Das Opfer (Udhiyah):

Das Opfer ist das, was ein Muslim am gesegneten Fest des Opferfestes (ʿĪd al-Adhā) an Vieh schlachtet, um sich Allah zu nähern. Dazu gehören Kamele, Rinder, Schafe und Ziegen.
Allah, der Erhabene, sagt:
„Und für jede Gemeinschaft haben Wir ein Opfer bestimmt, damit sie den Namen Allahs über dem aussprechen, womit Er sie von den Tieren des Viehs versorgt hat.“ (Sure al-Haddsch: 34)

2 – Rechtsurteil zum Opfer

Im Sahih Muslim wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
„Wer ein Opfertier besitzt und es schlachten will und den Beginn des Monats Dhū al-Hiddscha sieht, soll weder etwas von seinen Haaren noch von seinen Nägeln entfernen, bis er geopfert hat.“
Al-Baihaqi überliefert von Abū Sarīha, dass er sagte:
„Ich erlebte Abū Bakr und ʿUmar, und sie opferten nicht, aus Sorge, dass die Menschen es als Pflicht ansehen könnten.“
Daher ist das Opfer eine stark empfohlene Sunna (Sunna Mu’akkada).
Es ist nicht angebracht, dass jemand, der dazu in der Lage ist, es unterlässt, jedoch ist es keine individuelle Pflicht.

3 – Bedingungen für das Opfertier:

Abū Dāwūd überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
„Vier Arten sind für das Opfer nicht zulässig:
das einäugige Tier, dessen Defekt offensichtlich ist,
das kranke Tier, dessen Krankheit deutlich ist,
das lahme Tier, dessen Lahmheit klar ist,
und das abgemagerte Tier, das kein Fleisch hat.“
Daher ist es nicht erlaubt zu opfern:
ein offensichtlich einäugiges Tier (ein blindes Tier ist erst recht nicht erlaubt)
ein sichtbar krankes Tier
ein deutlich lahmes Tier
ein stark abgemagertes Tier ohne Fleisch

4 – Altersbedingungen:

Der Prophet ﷺ sagte:
„Schlachtet nur ein ausgewachsenes Tier, außer wenn es euch schwerfällt, dann schlachtet ein junges Schaf (Jadhaʿa).“
Mindestalter:
Rinder: 2 Jahre
Kamele: 5 Jahre
Ziegen: 1 Jahr
Schafe: 6 Monate
Ein jüngeres Tier ist nicht gültig.

5 – Zeit des Opferns:

Der Prophet ﷺ sagte:
„Wer vor dem Gebet schlachtet, hat lediglich Fleisch für seine Familie dargebracht.“
Und er sagte auch:
„Alle Tage von Taschrīq sind Tage des Opferns.“
Daher:
Beginn: nach dem Festgebet (ʿĪd-Gebet)
Ende: bei Sonnenuntergang am letzten Tag von Taschrīq
Vorher und nachher ist es nicht gültig

6 – Teilnahme am Opfer:

Es wird überliefert, dass der Prophet ﷺ:
eine Kuh für sieben Personen opferte
ein Kamel für sieben Personen opferte
Daher:
Eine Kuh reicht für 7 Personen
Ein Kamel reicht für 7 Personen
Ein Schaf hingegen:
reicht für eine Person und deren Familie

7 – Beauftragung beim Schlachten:

Es ist erlaubt, jemand anderen mit dem Schlachten zu beauftragen, wie der Prophet ﷺ ʿAlī damit beauftragte, für ihn zu schlachten.

8 – Was beim Schlachten gesagt wird:

„Bismillah, Allahu Akbar. O Allah, nimm es von mir und meiner Familie an.“

9 – Essen, Spenden und Aufbewahren:

Der Prophet ﷺ sagte:
„Esst, bewahrt auf und spendet.“
Daher ist es empfohlen:
davon zu essen
einen Teil aufzubewahren
einen Teil zu spenden

10 – Ort des Opferns:

Die Sunna ist es, das Opfer im eigenen Land durchzuführen, aus folgenden Gründen:
Sichtbarmachung dieses religiösen Rituals
Erziehung der Familie dazu
Unterstützung der Armen im eigenen Land
Es wird nicht empfohlen, das Opfer in ein anderes Land zu verlagern, außer wenn es im eigenen Land nicht möglich ist.

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